Falsche Abmahnung durch Arbeitgeber
Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit und beruft sich auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 28 Ca 2357/13). In dem verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter eines Supermarkts gegen eine Abmahnung geklagt. Der Arbeitgeber warf ihm vor, Artikel nicht aussortiert zu haben, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war. Der Arbeitgeber mahnte ihn ab und ließ die Lebensmittel vernichten. Der Mitarbeiter verlangte die Löschung der Abmahnung in der Personalakte. Mit Erfolg. Der Arbeitgeber konnte nicht nachweisen, dass die in der Abmahnung aufgezählten Artikel alle tatsächlich abgelaufen waren. Er hätte in der Akte etwa mit Fotos beweisen müssen, dass das der Fall war. Nur so hätte er garantieren können, dass ihm bei keinem Artikel ein Fehler unterlaufen ist. Da das nicht der Fall war, könnte die Abmahnung zum Teil falsch gewesen sein, und er musste sie deshalb vollständig entfernen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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