Fortbildung darf nicht zu lange binden
Dauert ein Lehrgang zum Beispiel nur einen Monat, ist eine Bindung für ein volles Jahr unverhältnismäßig, erklärt die Arbeitsrechtlerin Inken Hansen. Derartige Klauseln sehen vor, dass Arbeitnehmer Fortbildungskosten zurückzahlen müssen, wenn sie innerhalb einer festgelegten Frist das Unternehmen verlassen. Generell seien solche Bindungsklauseln zulässig, erläutert Hansen in der Zeitschrift "Personal". Sie dürfen das Recht des Arbeitnehmers auf freie Wahl des Arbeitsplatzes aber nicht zu sehr einschränken. So kommt es auf die Frage an, ob die Fortbildung dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil eingebracht hat, also ob er durch sein neues Wissen etwa bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Das gilt nicht, wenn er in einem Lehrgang nur bereits vorhandenes Wissen auffrischt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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