Freier Mitarbeiter in Rente gekündigt
Das hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden (Az.: 3 Ca 685/13). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem verhandelten Fall hatte ein 66-jähriger freier Journalist geklagt.
Er hatte seit über 30 Jahren für einen öffentlich-rechtlichen Sender gearbeitet. Ende 2012 teilte ihm der Sender mit, dass er die bisherige Zusammenarbeit nicht mehr fortsetzen wird. Der Mann habe die gesetzliche Rentenaltersgrenze erreicht. Der Journalist klagte daraufhin gegen den Sender.
Ohne Erfolg: Arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen, die an die gesetzliche Rentenaltersgrenze anknüpfen, seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zulässig, so die Richter. Die Arbeitnehmer seien dann in der Regel durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert. Das gelte auch für freie Mitarbeiter, wenn sie - wie der Kläger - regelmäßig beschäftigt worden sind.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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