Für und wider bei Home-office
Hat ein Arbeitgeber Home-office einmal erlaubt, kann er nicht ohne weiteres verlangen, dass Mitarbeiter es wieder aufgeben. Er muss vielmehr darlegen, dass es für den Betrieb notwendig ist. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor (Az.: 4 Sa 404/14). Auf sie weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem verhandelten Fall sollte ein Mitarbeiter sein Home-office aufgeben. Als das Unternehmen 2009 einen Standort schloss, an dem der Mann arbeitete, verlegte er seine Arbeit nach Hause. Das sollte nun nicht mehr gehen. Vor Gericht setzte sich der Mitarbeiter durch. Zwar kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung festlegen. Aber er muss dabei die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Hier konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass der Mitarbeiter seine Tätigkeit nur direkt im Unternehmen ausüben kann. Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer ein erhebliches Interesse daran, sein Home-office beizubehalten. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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