Gesund am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Das ergibt sich aus Paragraf 11 des Arbeitsschutzgesetzes. Darauf weist Prof. Stephan Letzel von der Universitätsmedizin Mainz hin. Danach kann der Arbeitnehmer regelmäßig überprüfen lassen, ob sich aus seinem Arbeitsplatz Gefahren für die Gesundheit ergeben. So kann der Arzt in einem Job mit Feinstaubbelastung einen Lungenfunktionstest machen oder bei einem Büroarbeiter eine Augenuntersuchung. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber. Möchte der Arbeitnehmer sich von einem anderen Arzt als dem Betriebsarzt untersuchen lassen, trägt er die Kosten selbst.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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