Info ans Finanzamt: Einsatzdauer für Leiharbeiter
Leiharbeitnehmer sind laut Arbeitsvertrag meist in ganz Deutschland einsetzbar. Die jeweilige Einsatzstelle einschließlich der Einsatzdauer wird in der Regel schriftlich mitgeteilt.
Doch Vorsicht: Wird die Einsatzdauer in dem Schreiben nicht konkret angegeben, können Beschäftigte unter Umständen nicht mehr die vollen Fahrtkosten geltend machen, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL).
Der Hintergrund: In den Meldungen wird die Dauer des Einsatzes häufig mit der Formulierung "bis auf weiteres" beschrieben. In diesem Fall geht das Finanzamt aber unter Umständen davon aus, dass der Einsatz länger als 48 Monate dauert. Beschäftigte können dann aber in der Einkommensteuererklärung für die Fahrten zur Arbeit nur die Entfernungspauschale geltend machen, weil der Einsatzort als erste Tätigkeitsstätte gewertet wird.
Betroffene sollten ihren Arbeitgeber daher bitten, die voraussichtliche Einsatzdauer bei der zugewiesenen Einsatzstelle konkret in Monaten anzugeben. Diese Prognose ist wichtig. Denn eine Auswärtstätigkeit liegt auch dann vor, wenn die voraussichtliche Einsatzdauer zunächst auf weniger als 48 Monate angelegt war, sich aber später aus unvorhersehbaren Gründen verlängert.mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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