Kein Ersatz für die Putzkraft
Angehende Einzelhandelskaufleute dürfen also nicht als Ersatz für die Putzkraft im Büro eingesetzt werden. "Das verstößt gegen das Berufsbildungsgesetz", sagte Benjamin Krautschat vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Denn Aushilfstätigkeiten wie das Putzen gehören in der Regel nicht zu den Aufgaben, die dem Ausbildungszweck dienen.In der Realität passiert es aber durchaus, dass Lehrlinge ausbildungsfremde Tätigkeiten erledigen müssen. "Ein Azubi musste etwa immer das Auto des Vorgesetzten waschen", erzählt Krautschat. Ein extremer Fall sei der einer angehenden Bürokauffrau gewesen, die täglich die Toiletten im Büro putzen musste.
Grundsätzlich sei es zwar in Ordnung, wenn ein Lehrling auch einmal die Halle fege, Kaffee koche oder für den Chef einen Aktenordner kopiere. "Zum Problem wird das immer dann, wenn solche Aufgaben überhand nehmen", sagt Krautschat. Lehrlinge sollten deshalb im Ausbildungsrahmenplan genau nachsehen, welche Tätigkeiten sie in ihrer Lehre machen müssen - und welche nicht. Den Rahmenplan bekommen sie in der Regel beim Vertragsschluss überreicht. Falls nicht, ist er bei staatlich anerkannten Abschlüssen über die Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung ( www.bibb.de) abrufbar.
Haben Lehrlinge das Gefühl, sie werden überwiegend für Hilfsarbeiten eingesetzt, suchen sie am besten zunächst das Gespräch mit dem Betriebsrat. So lässt sich klären, ob der eigene Eindruck berechtigt ist. In einem zweiten Schritt sollte dann der Chef angesprochen werden. Taktisch klug sei es dabei, dem Vorgesetzten nicht gleich mit Vorwürfen zu überhäufen, sondern konstruktiv an die Sache heranzugehen. So könnten Azubis etwa sagen: "Ich habe Angst, durch meine Abschlussprüfung zu fallen." Dabei könnten sie darauf hinweisen, dass sie nach dem Ausbildungsrahmenplan bestimmte Dinge lernen sollten, tatsächlich aber nur Hilfsarbeiten übernehmen müssten.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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