Smartes Handwerk
Neuordnung der Elektroberufe

Die Digitalisierung bringt viele Veränderungen: Die aktualisierte Ausbildungsverordnung für Elektrohandwerksberufe geht darauf ein. | Foto: AndGra/Pixabay
  • Die Digitalisierung bringt viele Veränderungen: Die aktualisierte Ausbildungsverordnung für Elektrohandwerksberufe geht darauf ein.
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Die Gruppe der handwerklichen Elektro- und informationstechnischen Berufe wird ab August neu definiert. Insbesondere Smart Home & Building, Smart Living & Work sowie die zunehmende Digitalisierung („Industrie 4.0“) verändern Arbeitsprozesse und -aufgaben in den Gewerben Elektrotechnik, Informationstechnik und Elektromaschinenbau.

Trends hin zu smarten Installationen und immer komplexere Vernetzungen erfordern eine Berufsausbildung, die bei den Beschäftigten das Systemverständnis stärker in den Mittelpunkt rückt, zum digitalen Arbeiten befähigt und personale Kompetenzen stärkt, die das Agieren in sich verändernden Arbeitsumfeldern ermöglicht. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat daher gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsinhalte der handwerklichen Elektroberufe modernisiert und Prüfungsregelungen weitgehend vereinheitlicht.

Der Beruf „Elektroniker/-in“ konzentriert sich künftig auf die beiden Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- und Systemtechnik.

Der Beruf „Elektroniker/-in für Gebäudesystemintegration“ wird im Zuge der Neuordnung geschaffen. Er richtet sich insbesondere an Handwerksbetriebe, die als Systemanbieter agieren und eröffnet Jugendlichen aussichtsreiche Karrierechancen in Richtung Planung und Konzeption vernetzter Gebäudetechnik.

Der Beruf „Informationselek-troniker/-in“ fasst künftig vier Einsatzgebiete zusammen: Geräte-, IT- und Bürosystemtechnik, Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik, Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen sowie Telekommunikationstechnik. Der Beruf „Systemelektroniker/-in“ wird im Gegenzug aufgehoben.

Der Beruf „Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik“ wurde inhaltlich modernisiert, aber aufgrund unterschiedlicher Prüfungsbestimmungen verordnungstechnisch in zwei Berufen neu geregelt – zum einen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG), zum anderen nach Handwerksordnung (HwO).

Gemeinsame Lernfelder ermöglichen für das erste Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung – auch mit den industriellen Elektroberufen. BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser sieht in der Neugestaltung der Berufsgruppe ein klares Signal, dass das Elektrohandwerk mit diesen Ausbildungsberufen seinen Platz in der Wirtschaft 4.0 behauptet und damit auch einen hervorragenden Beitrag zur Attraktivität des dualen Systems der Berufsausbildung wie auch zur Bekämpfung des Fachkräfte­mangels leistet. „Die Neuordnungen zeigen einmal mehr, wie fortschrittlich das Handwerk die Herausforderungen des digitalen Strukturwandels annimmt und damit sowohl für Betriebe als auch für Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen die Weichen deutlich in Richtung Zukunft stellt!“

Gegenwärtig entwickelt das BIBB gemeinsam mit den Sachverständigen für jeden Beruf gesonderte Materialien, die zum Ausbildungsbeginn in der BIBB-Reihe „Ausbildung gestalten“ veröffentlicht werden sollen. RR/BIBB

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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