Rentenpunkte auch im Ausland sammeln
Die Rente erhält der Arbeitnehmer dann aus jedem Land gemessen an der Zeit, die er dort eingezahlt hat. Er muss dafür aber Mindestversicherungszeiten eingehalten haben - und sich um die Rentenanträge sorgfältig kümmern.
"Es ist empfehlenswert, dass man sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung des Gastlandes frühzeitig auseinandersetzt", rät Stefanie Kühn, Honorar-Finanzberaterin aus Grafing bei München. Zahle ein Arbeitnehmer in die dortige Rentenkasse ein, sollte er sicherstellen, dass er die Mindestzeit einhalte. "Nicht, dass man einen Monat zu früh nach Deutschland zurückkehrt und dann keine Rente erhält."
Auch in Deutschland gilt eine Mindestversicherungszeit, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie beträgt fünf Jahre. Dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente, wenn er die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat. Diese wird zurzeit von 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Einzelfall beeinflussten viele Faktoren die Höhe einer Rente. "Dazu gehören beispielsweise die Dauer der Beitragszahlung und die Höhe des versicherungspflichtigen Einkommens, eventuelle Kinderbetreuungszeiten, das Alter, ab dem die Rente gezahlt wird", nennt von der Heide Beispiele.
Für die Rentenkasse sei es ein Unterschied, ob ein Arbeitnehmer von einem deutschen Arbeitgeber für ein oder zwei Jahre in eine ausländische Niederlassung entsendet wird oder ob er einen Job bei einem ausländischen Arbeitgeber für noch längere Zeit annimmt, erklärt Anke Voss vom Bundesverband der Rentenberater. "Da ist ein ganz anderes Recht anzuwenden." Für die Zeit der recht kurzen Entsendungen kümmere sich in der Regel der deutsche Arbeitgeber um die Sozialversicherungen. Handelt es sich um einen Job bei einem ausländischen Arbeitgeber, müsse der Angestellte selbst aktiv werden.
In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich bei der Auslandsabteilung seines Rententrägers nach Formalitäten zu erkundigen, rät Rentenberaterin Voss. Wichtig ist, darauf zu achten, dass der Antrag korrekt bearbeitet werde. Abgesehen davon gelte die Regel, die für jede Kommunikation mit Behörden und anderen wichtigen Institutionen gelte: "Man sollte Belege auch im Ausland sammeln." Häufig missachteten Menschen das und hätten dann beim Renteneintritt keinen Nachweis über ihre Beitragszahlungen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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