Tipps zum Umgang mit Überstunden
Und das bedeutet im Arbeitsrecht nicht etwa die drohende Insolvenz, sondern ein Feuer im Bürogebäude oder eine Flutwelle, welche die Werkhalle zu überschwemmen droht. "Die meisten Verträge beinhalten eine Überstunden-Pauschalklausel. Ob die gilt, ist allerdings je nach Fall sehr unterschiedlich, ebenso wie die Rechtsprechung", sagt Michael Henn, Vorstandsmitglied des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte in Stuttgart.Da war zum Beispiel ein Anwalt, der nach einem Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber die Kanzlei verließ und dann noch auf die Bezahlung von mehr als 930 Überstunden klagte. Er scheiterte vor dem Bundesarbeitsgericht, das urteilte: Mit einem hohen Bruttogehalt sind notwendige Überstunden abgegolten. Das gleiche Gericht befand jedoch erst Anfang des Jahres, dass Firmen Niedrigverdienern Mehrarbeit zahlen müssen, wie einem Lagerarbeiter in einer Spedition in Sachsen-Anhalt, der in zwei Jahren mehr als 950 Überstunden angehäuft hatte. "Es besteht eine erhebliche Korrelation zwischen der Höhe des Gehalts und der Rechtmäßigkeit von unbezahlten Überstunden", erklärt Henn.
Als Überstunden zählen dabei alle Arbeitsstunden, die über das hinausgehen, was im Vertrag vereinbart und vom Vorgesetzten angeordnet wurde. "In der Regel ist es sinnvoll, die Arbeitszeit zu erfassen", sagt Martina Perreng. Passiert das nicht automatisch, kann jeder Arbeitnehmer selbst aufschreiben, wann er wie viele Überstunden gemacht hat.
Erst wenn man merkt, dass es für die Überstunden keinen Ausgleich gibt, raten die Arbeitsrechtler, das Gespräch mit dem Chef zu suchen - nicht ohne vorher noch einmal in den Arbeitsvertrag geschaut zu haben, in dem eben auch eine gewisse Anzahl an Überstunden vereinbart sein kann. "Nicht jeder Vorgesetzte bekommt überhaupt mit, was und wie viel jeder einzelne Mitarbeiter leistet", gibt Henn zu bedenken. Auch kann es ratsam sein, sich mit anderen Kollegen auszutauschen, Solidarität zu entwickeln und den Betriebsrat zu fragen.
Grundsätzlich gilt, dass es keinen einfachen Weg gibt, um sich gegen Überstunden zu wehren. Stellt der Chef auf stur, bleibt nicht viel mehr, als den Konflikt zu provozieren und nach der vereinbarten Zeit Feierabend zu machen. Das klingt ernüchternd. Doch wenn alle in der Abteilung mitziehen, bleibt dem Chef vielleicht nicht viel mehr übrig, als einzulenken. Als letztes Mittel bleibe nur die Kündigung.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare