Tödlichen Arbeitsunfall
Nach einem tödlichen Arbeitsunfall muss der Arbeitgeber die Unfallversicherung sofort telefonisch informieren. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hin. Das gleiche gilt, wenn es bei einem Unfall mehr als drei Verletzte gibt. Machen Arbeitgeber das nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, und der Firma droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Bei weniger schweren Arbeitsunfällen reicht es aus, die Unfallversicherung innerhalb von drei Tagen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Pro Jahr ereignen sich auf deutschen Baustellen rund 100 000 Arbeitsunfälle - davon endeten 2012 rund 90 tödlich.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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