Urlaub ohne Genehmigung hat Folgen
Allerdings kann in Einzelfällen eine Kündigung trotzdem unangemessen sein. Das gilt etwa, wenn der Arbeitgeber den Urlaub böswillig verweigert hat. In vorliegenden Fall war dem Angestellten eines Franchise-Restaurants fristlos gekündigt worden. Er war in den Urlaub gefahren, ohne die Erlaubnis seines Vorgesetzten zu haben. Der Angestellte wollte in dieser Zeit seiner krebskranken Mutter beistehen. Da er nicht mehr genug Urlaubstage hatte, wollte er unbezahlt Ferien machen.Zwar habe der Arbeitnehmer sich falsch verhalten, urteilten die Richter. Die fristlose Kündigung sei jedoch unangemessen.
In der Vergangenheit sei es bei dem Arbeitgeber problemlos möglich gewesen, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Die Verweigerung in diesem Fall sei willkürlich geschehen. Außerdem sei der Arbeitnehmer wegen seiner krebskranken Mutter in einer einmaligen persönlichen Belastungssituation gewesen, was die Schwere der Vertragsverletzung mildere. Schließlich habe es auf den Betrieb keine gravierenden Auswirkungen gehabt, dass der Mitarbeiter als Arbeitskraft ausfiel. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden (Az.: 2 TaBV 23/10). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein in Berlin hin.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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