Zu spät nach Unwetter
Wer wegen eines Unwetters zu spät zur Arbeit kommt, muss keine Abmahnung befürchten. Das gilt jedenfalls, wenn der Sturm völlig unerwartet auftritt, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. In diesem Fall sei Arbeitnehmern die Verspätung nicht vorzuwerfen. Um keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollten Mitarbeiter ihren Arbeitgeber jedoch sofort informieren. Arbeitnehmer müssen es aber hinnehmen, wenn der Chef ihnen wegen der Verspätung anteilig den Lohn kürzt. Ersatzweise kann er verlangen, dass der Mitarbeiter die Verspätung nacharbeitet.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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