Staatsdiener dürfen nicht umsonst
Außendienstler des Landes Berlin müssen auch auf öffentlichen Klos bezahlen
Wer im öffentlichen Dienst als Außendienstler zum Beispiel beim Ordnungsamt oder bei der Polizei arbeitet, darf nicht umsonst auf die öffentlichen Toiletten.
Die von der Firma Wall betriebenen öffentlichen Anlagen darf „keine Gruppe von Personen, die im Dienst des Landes stehen, unmittelbar kostenfrei nutzen“, stellt Staatssekretär Ingmar Streese von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf eine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) klar. Die Bediensteten könnten wie alle anderen auch für 50 Cent auf die „Berliner Toilette“. Lediglich Menschen mit Behinderung können mit einem „Euro-Toilettenschlüssel“ die Berlin-Klos kostenlos benutzen. Den können auch Landesbedienstete, wenn sie behindert sind, beantragen. „Eine kostenfreie Nutzung aller öffentlichen Toilettenanlagen für sämtliche 133.000 Beschäftigte des Landes Berlin und damit eine Bevorzugung gegenüber anderen Beschäftigungsgruppen ist nicht geplant“, so Streese.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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