Tierschützer mit mehr Rechten
Berliner Senat erkennt Peta als verbandsklageberechtigt an
Die Tierrechtsorganisation Peta Deutschland bekommt in Berlin mehr Mitsprache- und Klagerechte. Als bundesweit erste Behörde hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Peta als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation anerkannt.
Damit kann der Tierschutzverein mit Sitz in Stuttgart seine Forderungen effektiver durchzusetzen. Peta hat jetzt in Berlin das Recht, bei tierschutzrechtlichen Klageverfahren und bei neuen Verordnungen mit einbezogen zu werden. „Das ist ein Meilenstein für das Tierschutzrecht“, sagt Peta-Sprecherin Britta Nolte. Bisher gibt es auf Bundesebene kein einheitliches Verbandsklagegesetz für Tierschutzorganisationen. Außer Berlin knüpfen die anderen Länder ihre Vergabe dieser Berechtigung maßgeblich an den Sitz der Organisation. Dennoch ist Peta als in Stuttgart ansässige Organisation in Baden-Württemberg nicht verbandsklageberechtigt.
Peta Deutschland wurde vom Senat anerkannt, weil „ein nicht unerheblicher Teil der Tätigkeit“ in Berlin stattfindet, heißt es in dem Bescheid der Senatsjustizverwaltung. Im Berliner Peta-Büro in der Sonnenallee 61/63 arbeiten 20 Tierschützer. Insgesamt hat Peta Deutschland über 100 Beschäftigte. Der Tierschutzverein kämpft zum Beispiel gegen Qualzuchten von Hunden, Pelzfarmen und Anbindehaltung für Rinder. Peta Deutschland wurde 1993 gegründet und ist eine Partnerorganisation von Peta USA, nach eigenen Angaben mit über sechseinhalb Millionen Unterstützern weltweit die größte Tierrechtsorganisation. Vision der Organisation ist „eine Welt ohne Tiernutzung, ohne Tierquälerei und ohne Tiermissbrauch“.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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