Bezirk legt Plätze fest, auf denen Altkleidercontainer aufgestellt werden dürfen
Mitte. Zweieinhalb Jahre nach dem BVV-Beschluss „Illegale Altkleidersammelcontainer bekämpfen“ hat das Bezirksamt das darin geforderte Standortkonzept vorgelegt.
Sie stehen in Grünflächen, auf Gehwegen und sogar vor Schulen. Immer mehr Altkleiderbehälter verschandeln das Stadtbild. Neben großen Hilfsorganisationen stellen auch dubiose Firmen ihre Sammelbehälter auf die Straße. Dahinter steckt meist ein knallhartes Geschäft. Die Sammler gehen auf Mitleidstour und stellen sich als ehrenwerte Helfer dar, doch in Wirklichkeit landen die Klamotten nicht bei Bedürftigen, sondern auf Textilmärkten in Osteuropa oder Afrika.
Die SPD-Fraktion hat im August die Bürger aufgefordert, „illegale Standorte von Altkleidercontainern zu melden“, so Fraktionsvize Thorsten Lüthke. Die SPD wolle die vielen gemeldeten Standorte nun verifizieren und dann dem „Bezirksamt zur weiteren Veranlassung übergeben.“ Wie der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat Carsten Spallek (CDU) sagt, ist tatsächlich „kein einziger Behälter im öffentlichen Straßenland genehmigt“. Die BVV hatte 2013 ein Konzept für 60 bis 120 potenzielle Standorte gefordert, für die der Bezirk dann per Ausschreibung Containeraufsteller auswählen soll. Den Zuschlag sollen nur Bewerber bekommen, die einen „Nachweis über die Verwertung der Kleidung“ erbringen oder „unentgeltlich Kleiderkammern oder Obdachlosenorganisationen unterstützen“, heißt es in dem Beschluss.
Spallek hat jetzt potenzielle Standorte ermitteln lassen und die Liste mit Fotos den Bezirksverordneten zugeleitet. Für Mitte schlägt das Bezirksamt 14, für Tiergarten 17 und für Wedding 22 Standorte vor. Das Standortkonzept wird nach der Sommerpause in den BVV-Ausschüssen beraten. Wenn der Plan steht, will er die Ausschreibung für die Flächen im öffentlichen Straßenland starten und von den Aufstellern auch Gebühren kassieren. Um Kleidercontainer, die auf privaten Flächen stehen, will sich das Amt jedoch nicht kümmern. Die BVV hatte in ihrem Beschluss 2013 auch gefordert, dass, soweit rechtlich zulässig, die Aufsteller auf privaten Grundstücken einen Nachweis über eine vertragliche Vereinbarung mit dem Grundstücksbesitzer vorlegen müssen.DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.