Wenig Anträge von Homesharern
Bezirksamt hat erst 110 Registrierungsnummern für Ferienwohnungen vergeben
Am 1. August ist die Übergangsfrist für das verschärfte Zweckentfremdungsgesetz abgelaufen. Doch Anträge für die jetzt geforderten Registrierungsnummern gibt es nur wenige.
Ein paar Wochen im Urlaub oder auf einer längeren Dienstreise – wie schön, wenn man da seine Zimmer als Ferienwohnung vermieten kann und Einnahmen hat. Das ist prinzipiell möglich, doch in den vergangenen Jahren wurden Tausende Wohnungen dauerhaft an Touristen vermietet, weil das viel mehr Geld bringt. Um diese Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern, wurde 2014 das Zweckentfremdungsverbot eingeführt. Damit die Behörden einen Überblick bekommen, wurde die Verordnung zum 1. Mai verschärft.
Wer seine Haupt- oder Zweitwohnung als Ferienwohnung vermieten will, braucht dafür eine Registrierungsnummer vom Wohnungsamt. Die muss in Inseraten, zum Beispiel über die Homesharing-Plattform Airbnb, angegeben werden. Anderenfalls drohen bis zu 500 000 Euro Strafe. Vermietungen unter 49 Prozent der Wohnfläche müssen beim Wohnungsamt nur angezeigt werden. Soll mehr als die halbe Wohnung Ferienwohnung werden, brauchen Homesharer zur kostenfreien Registrierungsnummer eine Genehmigung, die 225 Euro kostet.
Hoher Auskunftsbedarf
Obwohl es in Mitte schätzungsweise mehrere Tausende Ferienwohnungen geben soll, sind beim Wohnungsamt gerade mal 210 Anträge eingegangen. Wie Falk Höpfner im Auftrag der zuständigen Stadträtin Sandra Obermeyer mitteilt, wurden bisher lediglich 110 Registrierungsnummern vergeben. Bei vielen Anträgen fehlten die notwendigen Unterlagen. Die Unsicherheit der Anbieter von Ferienwohnungen ist hoch, das zeigt auch der „spürbar zugenommene Auskunftsbedarf“, so Höpfner. Derzeit erklären die Mitarbeiter täglich bis zu 30 Anrufern die neuen Regeln und beantworten Fragen.
Die Behörde geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Vor der Gesetzesnovelle gab es lediglich 180 Genehmigungen für Ferienwohnungen. Außerdem werden Wohnungen als Ferienwohnungen betrieben, bei denen es strittig ist, ob das Zweckentfremdungsverbotsgesetz gilt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg steht noch aus. Das Bezirksamt will jetzt verstärkt kontrollieren und geht dabei auch den „vielen Hinweisen von Nachbarn und auch Bezirksverordneten nach, die wir zum Anlass von Überprüfungen nehmen“, sagt Falk Höpfner.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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