Der Entwurf für ein neues Berliner Hundegesetz steht
Sie spiegeln sich im neuen Hundegesetz wider, dessen Eckpunkte die Senatsverwaltung für Justiz im Dezember vorstellte. Ein Jahr lang haben Politiker, Bürger und Experten im sogenannten Bello-Dialog diskutiert. Nun steht fest, dass sich Halter auf Änderungen einstellen müssen.
So soll es ab 2015 eine Leinenpflicht auf Gehwegen für alle Hunde geben. Bisher gilt sie nur in Grünanlagen, die nicht als Hundeauslaufgebiete gekennzeichnet sind. Ausgenommen von der Leinenpflicht sind alle Halter, die sich einer Sachkundeprüfung unterziehen und so den "Hundeführerschein" erlangen. Veränderungen soll es auch bei der Rasseliste geben. Nur noch vier statt zehn Rassen gelten als gefährlich und müssen einen Maulkorb tragen. Und wer die Hinterlassenschaft seines Vierbeiners nicht aufsammelt, soll stärker als mit bisher 35 Euro zur Kasse gebeten werden.
Obwohl das Gesetz, das von Senat und Abgeordnetenhaus noch verabschiedet werden muss, in einer ausgiebigen Diskussion entstand, erntet es Kritik. Der Tierschutzverein Berlin sieht vieles halbherzig umgesetzt. Nach Meinung von Sprecherin Evamarie König sollten Hundehalter grundsätzlich einen Sachkundenachweis erbringen müssen, egal, ob der Hund an der Leine geführt wird oder nicht. Außerdem brauche Berlin mehr Auslaufgebiete, und nicht nur am Stadtrand. "Es geht uns vor allem auch um artgerechte Haltung, nicht nur um Gefahrenabwehr", sagt sie und weist damit auch auf die Rasseliste hin. "Wir kämpfen schon seit Jahren für deren Abschaffung." Die Liste würde einzelne Hunderassen stigmatisieren, was zur Folge hätte, dass diese vermehrt im Tierheim landen.
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
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