Hanke zeigt Härte: Bezirk geht in Berufung gegen Körperwelten
Mitte wehrt sich weiter mit juristischen Mitteln gegen die Leichschau am Alex. Zwar unterlag das Bezirksamt Ende Dezember vor dem Verwaltungsgericht. Denn nach Ansicht der Richter sind plastinierte Körper keine Leichen im Sinne der Vorschrift und verstießen deshalb auch nicht gegen das Bestattungsgesetz. Aber gerade damit hatte der Bezirk sein Verbot begründet.
Doch das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung zu. Das Bezirksamt ging daraufhin in Berufung in die nächst höhere Instanz vor das Oberverwaltungsgericht und erließ gegen die Eröffnung der Dauerausstellung eine Untersagungsverfügung mit der Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro pro Tag, gegen die die Museumsbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch einlegte - pikanterweise die gleiche Kammer, die den Betrieb des "Menschen-Museums" zuvor gestattet hatte. Nach Auffassung der Kammer sind die Körperwelten zwar nicht genehmigungspflichtig, doch andererseits hatte sie die Unterlassungsklage des Bezirksamtes nicht aufgehoben. Hier sieht der Bezirk seine Chance.
"Wir halten die Argumentation des Verwaltungsgerichts nach wie vor nicht für überzeugend", wiederholte Bürgermeister Christian Hanke (SPD) am 5. Februar vor Pressevertretern, "und erhoffen durch unsere Klage vor dem Oberverwaltungsgericht eine Beschleunigung beider Verfahren".
Im Gegensatz zu seinem Parteigenossen, dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller, hält Hanke das Köperwelten-Museum persönlich für "ethisch bedenklich" und gibt sich optimistisch zum Ausgang des Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht. "Wir werden obsiegen", verkündete er im Brustton tiefster Überzeugung.
Autor:Michael Kahle aus Mitte |
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