Berlin. Mit Schließung der Schulen für den Präsenzunterricht ist auch die Hortbetreuung ausgesetzt. Der Senat hat deshalb die Elterngebühren gestrichen und im Februar auf null gesetzt. Wer dem Jugendamt eine Einzugsermächtigung erteilt hat, braucht nichts zu machen. Daueraufträge sollten Eltern rechtzeitig stoppen. Eltern, die mit einem Träger einen Hortvertrag abgeschlossen haben, müssen sich an den Träger wenden. Sollte der Lockdown weiter verlängert werden, werden die Hortgebühren auch in den Folgemonaten erlassen. DJ
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