Mindestlohn: An eventuellen Ausnahmen scheiden sich die Geister
Berlin. Dass der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro bundesweit kommt, steht im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Ab 2015 soll er für all diejenigen Beschäftigten gelten, deren Löhne nicht per Tarifvertrag in einer Mindesthöhe geregelt sind. Ab 2017 auch für alle anderen Arbeitnehmer. Nun feilt die Bundesregierung an den Details und prüft mögliche Ausnahmeregelungen für Rentner, Studenten und Saisonarbeiter.
Azubis und Praktikanten sind aber auf jeden Fall vom Mindestlohn ausgeschlossen. Sie gelten nicht als vollwertige Arbeitnehmer. Während die Union um weitere Ausnahmen kämpft, ist die SPD dagegen und bekommt Unterstützung vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Der äußerte ebenfalls Bedenken gegen Ausnahmeregelungen. "Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu insgesamt höheren Löhnen im sogenannten Niedriglohnsektor. Gerade viele Berlinerinnen und Berliner profitieren vom Mindestlohn", verteidigt Jan Stöß, der Landesvorsitzende der Berliner SPD, das Ziel. Viele Hauptstädter würden derzeit noch für eine menschenunwürdige Bezahlung "ackern".
Vorbehalte gegen den ausnahmslosen Mindestlohn haben indes einige Wirtschaftsexperten angemeldet. So befürchtet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung laut einem Medienbericht, dass für Arbeitgeber die höheren Löhne eine Belastung sein werden, dass sie Arbeitnehmer entlassen und als Scheinselbstständige weiterbeschäftigen könnten.
"In anderen europäischen Ländern, in denen ein zum Teil höherer Mindestlohn schon angewendet wird, blieben Massenentlassungen aus", erklärt dagegen Jan Stöß und weist auf die starke deutsche Exportwirtschaft hin, in der schon heute Löhne weit über 8,50 Euro bezahlt werden.
Jana Tashina Wörrle / jtw
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