Stundungen der Steuerzahlungen
Berlin. Die Finanzämter haben von April bis Juni für insgesamt 7352 Steuerkonten eine zinslose Stundung der Einkommensteuer gewährt. Für fällige Umsatzsteuerzahlungen wurden 10 199 Stundungen ermöglicht, für Gewerbesteuer 3006. Das geht aus der Antwort von Finanzstaatssekretärin Vera Junker auf eine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (Die Linke) hervor. Auch für weitere Steuerarten wie Grund- und Hundesteuer wurden Stundungen gewährt. „Zur Totalisatorsteuer, Sportwettensteuer, anderen Rennwettsteuern und zur Lotteriesteuer wurden keine Stundungen gebucht“, so Junker. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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