Amtsrechner in der Update-Falle
Tausende Computer brauchen Windows 10
Bis Ende November müssen alle Rechner im Netz der Berliner Verwaltung auf das aktuelle Betriebssystem Windows 10 umgerüstet sein. Bisher wurde erst ein Bruchteil umgestellt. Das Problem ist vor allem die Spezialsoftware, die von den Programmieren nicht für Windows 10 freigegeben ist.
Droht in den Ämtern ein Computerchaos? Weil der Software-Riese Microsoft im Januar 2020 seinen Support für sein altes Betriebssystem Windows 7 einstellt, stecken Amtsrechner in der Update-Falle. Ohne Update auf das sicherere Windows 10 dürfen sie nicht mehr ans Netz. IT-Staatssekretärin Sabine Smentek (SPD) hatte bereits im Mai 2017 den Betrieb von Windows-7-Rechnern nach dem 30. November 2019 verboten. Computer ohne Windows-Support können von Hackern angegriffen werden. Kriminelle könnten über Netzwerkverbindungen Daten klauen, löschen oder sonstiges Chaos anrichten. Von den knapp 80 000 Rechnern in den Berliner Behörden läuft bisher nur auf einem Bruchteil Windows 10. Auch 2015 gab es massive Probleme, als die Behördenrechner von Windows XP auf Windows 7 umgerüstet werden mussten. Weil das nicht klappte, wurden etliche Computer vom Netz genommen, damit sie nicht gehackt werden.
Im Bezirksamt brennt auch die Luft, weil die Zeit wegrennt. Von rund 2900 Computern in den Amtsstuben – inklusive der Mitarbeiter-Laptops und Home-Office-Rechner – sind erst 600 auf Windows 10 umgestellt. Das reine Upgrade laufe automatisch und stelle „kein Zeitproblem im engeren Sinne dar“, sagt Kristina Scardino, Referentin des für die IT-Infrastruktur zuständigen Stadtrates Carsten Spallek (CDU). Die Programmierer haben ganz andere Sorgen. Sie können die sogenannte Fachsoftware – also die Programme, die zum Beispiel Elterngeld berechnen oder Bescheide rausschicken – nicht auf Windows 10 laufen lassen.
In Mitte konnten bislang erst 40 Fachanwendungen migriert werden, weil „seitens der Verantwortlichen die Freigabe ihrer Software unter Windows 10 erklärt wurde“, so Scardino. Bei knapp 100 Fachverfahren beziehungsweise Kleinanwendungen fehlt diese Freigabeerklärung noch. „Da die Bezirke mit ihren Nachfragen bei den Verfahrensverantwortlichen in den Senatsfachverwaltungen nicht weiterkamen, hat diese Aufgabe jetzt die Senatsinnenverwaltung übernommen“, heißt es aus dem Bezirksamt. Sie wolle Druck ausüben, „damit diese Freigabeerklärungen abgegeben werden oder noch Anpassungen stattfinden“.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.