Verbot von Ferienwohnungen soll Mangel bekämpfen
Berlin zieht immer mehr Menschen an. Doch damit wächst der Wohnungsmangel. Um diesen zu bekämpfen, hat der Senat das Zweckentfremdungsgesetz erlassen. Wohnungen sollen dauerhaft nur als Wohnraum genutzt werden dürfen. Ausnahmegenehmigungen gelten für Arztpraxen, Kitas und ähnliche Einrichtungen. Doch der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine, Haus & Grund, kritisiert die Ausnahmen. "Wenn Wohnraum so knapp ist, wie es der Senat als Begründung für das Gesetz nennt, darf er nicht nur die Vermietung an Touristen verbieten", sagt Dieter Blümmel, Sprecher von Haus & Grund. Er geht davon aus, dass Besitzer der Ferienwohnungen klagen werden. Seiner Meinung nach hätte das Gesetz auf Bezirke wie Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow begrenzt werden müssen, in denen es wenige freie Wohnungen und viele Ferienwohnungen gibt. "In Spandau oder Reinickendorf ist ein solches Gesetz nicht nötig", erklärt er und weist darauf hin, dass sich die Stadt stärker darum kümmern müsse, neuen Wohnraum zu schaffen. Platz wäre nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung übrigens für rund 220.000 neue Wohnungen. Ferienwohnungen gibt es Schätzungen zufolge rund 12.000.
Bislang ist noch nicht abschließend geklärt, wie das Verbot kontrolliert werden soll. Zwar hat Finanzsenator Ulrich Nußbaum die Zahl der Mitarbeiter dafür von 17 auf 34 erhöht. Aber trotzdem darf man zweifeln, ob dadurch alle Ferienwohnungen zu Wohnraum werden.
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
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