Raketen und Randale
Zwei Böllerverbotszonen in Berlin zu Silvester 2020 erlassen
Silvesterfeuerwerk ist in Berlin nicht verboten. Die Polizei hat aber wie schon 2019 zwei Böllerverbotszonen im Bereich der Pallasstraße (Steinmetzkiez) und auf dem nördlichen Alexanderplatz ausgewiesen.
Die Polizei kann nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) nur lokal begrenzte Verbotszonen ausweisen, wenn „aufgrund der Erfahrungen in den Vorjahren tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegenwärtige Gefahr in der Silvesternacht vorliegen“, teilt Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit. Das Böllerverbot auf der Silvesterparty am Brandenburger Tor war in den vergangenen Jahren nicht auf Grundlage des ASOG erlassen worden, sondern durch das Hausrecht des privaten Veranstalters. In diesem Jahr findet am Brandenburger Tor keine Party statt.
„Für ein stadtweites Böllerverbot fehlt die Rechtsgrundlage“, sagt Geisel. Dafür müsste das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz geändert werden. Der Senat strebte ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik an, um Ballerexzesse und Böllerparties zu verhindern. Doch die Ministerpräsidenten konnten sich mit der Bundeskanzlerin nicht auf den Berliner Verbotsvorschlag einigen.
Wie die Innenbehörde mitteilt, werden zu Silvester immer mehr Schreckschusspistolen eingesetzt. Im vergangenen Jahr wurden damit sogar Feuerwehrleute bedroht. In Berlin gab es zum Jahreswechsel 2019/2020 allein 125 Straftaten mit Schreckschusswaffen. Insgesamt 430 Straftaten waren es 2019. Die Zahlen steigen Jahr für Jahr. Echten Waffen verblüffend ähnelnde Schreckschusswaffen kann man ohne Erlaubnis kaufen. Nur für das Mitführen in der Öffentlichkeit braucht man einen kleinen Waffenschein. In Berlin haben 23 000 Personen diesen kleinen Waffenschein. Der Innensenator will „die legale und illegale Verbreitung und Nutzung vor allem von Schreckschusswaffen, aber auch von Reizgas- und Signalwaffen deutlich reduzieren“. Das Bundesinnenministerium soll eine Verschärfung des Waffenrechts prüfen.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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