Beschäftigung osteuropäischer Haushaltshilfen jetzt einfacher

Wer sich für Haushaltshilfen aus Osteuropa entscheidet, sollte sich über die Art der Beschäftigung informieren. | Foto: Patrick Pleul/dpa/mag
  • Wer sich für Haushaltshilfen aus Osteuropa entscheidet, sollte sich über die Art der Beschäftigung informieren.
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Pflegen heißt, nachts aufzustehen, wenn Mutter oder Vater auf Toilette müssen, geduldig beim Waschen zu helfen und das Essen zu reichen. Pflegen ist ein Vollzeitjob.

Viele Familien können diese Arbeit nicht alleine bewältigen. Sie holen sich ambulante Pflegedienste zu Hilfe. Und wenn das nicht reicht, Haushaltshilfen aus Mittel- und Osteuropa. Seit die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt, ist ihre Beschäftigung einfacher geworden. Es gibt aber nach wie vor Fallstricke.Seit Mai 2011 brauchen Haushaltshilfen aus den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union keine Arbeitserlaubnis mehr, um in Deutschland zu arbeiten. Nur für Bulgarien und Rumänien gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit noch nicht.

Mittlerweile ist es auch nicht mehr notwendig, dass ein anerkannter Pflegebedürftiger im Haushalt lebt, so die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn. Früher durfte eine ausländische Haushaltshilfe nur dann beschäftigt werden, wenn der Pflegebedürftige mindestens die Pflegestufe 1 hatte. Viele Demenzkranke, die sich zwar noch selbst anziehen oder kochen können, dafür aber den Topf auf der heißen Herdplatte vergessen, fielen raus.

Kompliziert wird es, wenn es um die Beschäftigungsform geht. Die Haushaltshilfen können als Selbstständige arbeiten, von einem Unternehmen im Ausland entsandt oder von einer deutschen Familie angestellt werden. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip) in Köln arbeiten die meisten Agenturen in Deutschland mit Partnern im Ausland zusammen, die selbstständige Haushaltshilfen vermitteln.

Wer eine ausländische Haushaltshilfe beschäftigt, sollte sich unbedingt die Entsendebescheinigung A1 vorzeigen lassen, rät die Stiftung Warentest. Sie wird von der ausländischen Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger ausgestellt und weist nach, dass die Person in ihrem Heimatland sozial abgesichert ist.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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