SOZIALES
Hilfe für pflegende Angehörige: Die Verhinderungspflege unterstützt die Familien

Juan Merlos-Horn spielt gern mal eine Runde Mensch-ärgere-dich-nicht. Betreuungskraft Ela Flakus freut sich, dass es dem Gast so gut gefällt. | Foto: Umsorgt wohnen
  • Juan Merlos-Horn spielt gern mal eine Runde Mensch-ärgere-dich-nicht. Betreuungskraft Ela Flakus freut sich, dass es dem Gast so gut gefällt.
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Was tun, wenn pflegende Angehörige selbst krank werden? Normalerweise wird Juan Merlos-Horn liebevoll zu Hause im Stadtteil Lankwitz versorgt – von seiner Ehefrau und einem Pflegedienst. Doch nun ist Ehefrau Helga selbst krank geworden und musste sich einer Hüftoperation unterziehen.

Während des Krankenhaus- und anschließenden Reha-Aufenthaltes fällt sie für fünf Wochen aus. Das Ehepaar lebt solange getrennt. Juan Merlos-Horn hat sich im Rahmen der Verhinderungspflege im Brunnenhof in Steglitz einquartiert. „Natürlich fehlen mir meine Frau und die Nachbarn“, gibt der ehemalige Tankwart zu, „aber hier gefällt es mir gut.“ Der 69-Jährige macht bei der Gymnastik mit, hört bei den Musikveranstaltungen zu und ihm schmeckt das Essen. Für ihn ist es beruhigend zu wissen, dass er im Notfall im Rahmen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege für wenige Wochen in diesem Altenheim wohnen kann.

Leistungen der Pflegekasse

Ist der pflegende Angehörige im Urlaub oder krank, kann seine Vertretung in die Hände einer erwerbsmäßig tätigen Person oder eines ambulanten Pflegedienstes gegeben werden. Möglich ist auch ein Kurzzeiturlaub im Altenheim. Die Verhinderungspflege wird bei Versicherten ab Pflegegrad 2 bis zu 28 Tage bezuschusst. Hierfür stehen pro Jahr 1612 Euro für die pflegebedingten Aufwendungen zur Verfügung. Mit der Übertragung von Ansprüchen von maximal 14 Tagen aus der Kurzzeitpflege können Zuschüsse bis zu 2418 Euro für 42 Tage Verhinderungspflege gewährt werden. In dieser Zeit wird das hälftige Pflegegeld weitergezahlt. Außerdem können die „zusätzlichen Entlastungsleistungen“ (125 Euro pro Monat) genutzt werden, um die Rechnung über den verbleibenden Eigenanteil zu begleichen. Dabei ist zu beachten, dass alle pflegebedürftigen Versicherten diese Gelder auch rückwirkend bis ins Jahr 2015 beantragen können. In vielen Fällen muss zurzeit aufgrund dieser rückwirkenden „zusätzlichen Entlastungsleistungen“ von den Versicherten also nichts zugezahlt werden.

Helga und Juan Merlos-Horn telefonieren jeden Tag miteinander. Die Operation ist für Helga gut gelaufen, die neue Hüfte sitzt. Sie ist bereits in der Reha, um schnell wieder laufen zu können.

Weitere Informationen zu Gesundheits- und Seniorenthemen unter www.umsorgt-wohnen.de. Ob preisgünstige Seniorenwohnung oder teuere Residenz - der Ratgeber "Umsorgt wohnen" stellt Berlins Seniorenwohnanlagen mit Preisen und Leistungen vor. Das Buch ist für 19,90 Euro im Buchhandel oder telefonisch unter 0800 600 89 84 (gebührenfrei, zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Autor:

Jochen Mertens aus Mitte

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