Anruf beim Finanzamt kann sich lohnen
Steuerzahler sollten daher gleich nach Erhalt des Steuerbescheids unbedingt nachrechnen. Bei größeren Abweichungen lohnt sich ein Anruf beim Finanzamt. "Arbeitgeber, Krankenkassen, das Jobcenter, aber auch Rentenkassen oder die Elterngeldstelle übermitteln alle wichtigen Daten inzwischen elektronisch an das Finanzamt", erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. "Nicht immer sind die gespeicherten Daten richtig." Das Problem: Weichen die übermittelten Daten von den Angaben in der Steuererklärung ab, greift das Finanzamt in der Regel auf die fehlerhaften, elektronischen Daten zurück. In der Folge muss der Betroffene dadurch zu viel Steuern zahlen."Solche Fehler sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar", sagt Rauhöft. Zwar informiere das Finanzamt die Steuerzahler darüber, dass abweichende Daten für die Berechnung verwendet wurden. "Allerdings steht das meistens erst auf der zweiten Seite des Steuerbescheids." Steuerzahler sollten daher im Steuerbescheid unbedingt darauf achten, dass zum Beispiel nur das im veranlagten Jahr tatsächlich erhaltene Krankengeld berücksichtigt ist.
"Wenn Sie Fehler feststellen, hilft nur eins: Sie müssen sich beim Finanzamt melden", sagte Rauhöft. Innerhalb von vier Wochen müsse schriftlich Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. "Gleichzeitig sollten Sie sich an die Stelle wenden, die die fehlerhaften Daten an das Finanzamt übermittelt hat, zum Beispiel Ihre Krankenkasse." Die Stelle sollte dann sicherheitshalber noch einmal die richtigen Daten ans Finanzamt schicken. "Dann kann der Steuerbescheid korrigiert werden."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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