Die Lohnsteuerkarte wird digital
ELStAM heißt das neue Verfahren. Das Wort steht für "Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale". Wie bisher die Lohnsteuerkarte erfasst ELStAM persönliche Daten, die sich auf die Höhe der zu zahlenden Steuer auswirken. Dazu gehören der Familienstand, die Zahl der Kinder sowie die Frei- und Pauschbeträge."Diese Daten werden von den Gemeinden und Finanzämtern ab 2013 direkt an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet", erklärt Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband. Dieses stellt die Informationen dann den Arbeitgebern über eine Datenbank zum Abruf zur Verfügung. Die Lohnsteuerkarte ist nicht mehr nötig.
Das bedeutet: Für 2013 müssten die meisten Steuerzahler ihre Freibeträge neu beantragen, erklärt Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). "Weil die Einführung vom ElStAM verschoben werden musste, liefen die Freibeträge von 2011 auch 2012 weiter." Für 2013 werden sie aber wieder auf null gesetzt.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene sowie Kinderfreibeträge, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden weiterhin berücksichtigt. Und: "2013 gelten die alten Freibeträge ausnahmsweise solange weiter, bis der Arbeitgeber auf das neue Verfahren umsteigt", erklärt Mein. Denn Arbeitgeber haben das ganze Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.
Wer Freibeträge ändern oder eintragen lassen möchte, kann das beim zuständigen Finanzamt tun. Um zu überprüfen, ob die eigenen Daten vollständig gespeichert sind, haben Arbeitnehmer zwei Möglichkeiten: Entweder wenden sie sich direkt an das Finanzamt oder registrieren sich im Internet unter www.elster.de. "Nach der Anmeldung kommt mit der Post eine PIN", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. "Mit diesem Code kann man sich einloggen und seine Daten einsehen."
Künftig wird das elektronische Verfahren bei Änderungen der Lebensumstände Vorteile für Steuerzahler haben. Denn laut dem Bundesfinanzministerium werden die Daten zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit automatisch auch an die Finanzbehörden übermittelt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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