Erhaltung von Eigentum
Wer Handwerker für Renovierungen, Modernisierungen und Erhaltungsmaßnahmen seiner Wohnung beschäftigt, kann 20 Prozent der Arbeitskosten bis maximal 1200 Euro pro Jahr, von der Einkommensteuer abziehen. Das ist auch bei einem nachträglichen Einbau eines Kachelofens oder eines Edelstahlschornsteins in ein gasbeheiztes Einfamilienhaus möglich, obwohl es sich dabei streng genommen nicht um einen Erhaltungsaufwand handelt (Urteil Finanzgericht Sachsen vom 23. März 2012, Az.: 3 K 1388/10). Auch die erstmalige Anlage des Gartens, beispielsweise im Zuge des Neubaus eines Einfamilienhauses ist inzwischen als Handwerkerleistung anerkannt und wird steuerlich gefördert (Urteil BFH vom 13. Juli 2011, Az.: VI R 61/10).
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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