Frisches Fleisch
Wer an der Fleischtheke im Verbrauchermarkt einkauft, muss damit rechnen, dass es sich um aufgetaute Ware handelt. Kunden erfahren das aber nur, wenn sie zum Beispiel Hackfleisch oder Gulasch kaufen, das nach der Herstellung tiefgekühlt und vor dem Verkauf wieder aufgetaut wurde. Dann hat das Geschäft die Pflicht, darauf gut sichtbar hinzuweisen, erläutert die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt. Kein Hinweis findet sich dagegen, wenn das Fleisch vor dem Zerkleinern oder Marinieren eingefroren war. Der Kunde kann also nur selbst nachfragen, um zu erfahren, ob das Fleisch wirklich frisch ist oder es nur so scheint. Eindeutig ist das hingegen bei Geflügel: Als "Frisches Geflügelfleisch" gekennzeichnete Ware darf den Verbraucherschützern zufolge zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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