Geräteversicherungen kann man sich meist schenken

Geräteversicherungen zahlen bei einem Diebstahl in der Regel keinen Cent. | Foto: Andrea Warnecke
  • Geräteversicherungen zahlen bei einem Diebstahl in der Regel keinen Cent.
  • Foto: Andrea Warnecke
  • hochgeladen von Ratgeber-Redaktion

Geht ein Gerät kaputt, gilt in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf die gesetzliche Gewährleistung. Doch wenn der Hersteller abblockt, ist es für Kunden oft schwierig bis unmöglich, ihre Ansprüche durchzusetzen. Da klingen sogenannte Garantieverlängerungen oder Geräteversicherungen interessant. Doch Verbraucherschützer sehen die Angebote kritisch.

Besonders im ersten halben Jahr sind Kunden von der regulären Gewährleistung gut geschützt, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf muss der Kunde nicht beweisen, dass das Gerät schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war." Danach kehrt sich die Beweislast aber um.

Auf entsprechend fruchtbaren Boden fallen Geräteversicherungen. "Die Leute haben halt einfach Angst", sagt Michael Sittig von der Zeitschrift "Finanztest". Viele schließen Garantieverlängerungen ab, um sich möglichen Ärger bei einem Defekt des Geräts zu ersparen.

Doch die Versicherungen sind nach Ansicht von Verbraucherschützern oft nicht so gut, wie es auf den ersten Blick scheint. "Da sind so viele Haken und Ösen, dass sich das in der Regel nicht lohnt", sagt Juristin Weidenbach. So gibt es zum Beispiel rigide Bedingungen bei den Diebstahlversicherungen für mobile Geräte, etwa für Handys. "Dort sind die Diebstahlbedingungen so streng, dass man das Gerät nie aus der Hand lassen darf", erklärt Sittig.

"Aber wann wird einem das Gerät gestohlen, wenn man es nicht unbeaufsichtigt lässt?", fragt sich Verbraucherschützerin Weidenbach. Und selbst wenn die Diebstahlschutz-Versicherung einspringt, zahle sie nur den Restwert des Geräts. Die Hausratversicherung übernehme hingegen grundsätzlich den Neuwert. Sie springe aber auch nur bei einem Raub ein, nicht bei einem einfachen Diebstahl.

In einem Fall weigerte sich etwa eine Versicherung, die Policen über eine große Elektronikhandelskette vertreibt, den Schaden eines Schülers zu ersetzen. Dem war das Handy während des Schulsports aus dem Rucksack gestohlen worden. Der Schüler klagte vor dem Amtsgericht Wiesbaden gegen die Versicherung, blieb aber erfolglos (Az.: 93 C 193/11). "Das ist fast schon eine Reduzierung der Versicherungsleistung auf Null", kritisiert Sittig.

Dass die Versicherungen meist nur den Zeitwert des Geräts erstatten, ist nach Meinung von Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg das größte Problem. "Bei elektronischen Geräten ist der technische Fortschritt immens", sagt sie. Entsprechend schnell altern die Vorgängermodelle und sinken im Wert.

Die Stiftung Warentest hat Geräteversicherungen genauer untersucht. Bei einer Handelsketten-Police räumt sich die Versicherung etwa das Recht ein, ein überholtes Ersatzgerät zu liefern oder den Zeitwert des Geräts zu erstatten, statt eine Reparatur zu bezahlen. Die Police kostet 90 Euro für fünf Jahre. Geht etwa ein 650-Euro-Fernseher im fünften Jahr kaputt, bekommt der Kunde lediglich 250 Euro.

Auch Onlinehändler bieten Geräteversicherungen an. Wer etwa bei einem großen Onlinemarktplatz ein Handy im Wert von 600 Euro kauft, kann das Gerät laut Stiftung Warentest für 73 Euro versichern. Bei einem Totalschaden im fünften Jahr bekommt er 40 Prozent des Kaufpreises ersetzt, also 240 Euro. "Man muss halt wissen, dass man nach ein paar Jahren nur noch einen Bruchteil des Neupreises bekommt", warnt Sittig.

Es gibt aber auch Garantieverlängerungen, die bei den Warentestern recht gut abschneiden. Ein großer Elektronikversender etwa verlangt als Versicherungsbeitrag für ein 600-Euro-Handy einmalig verhältnismäßig günstige 29 Euro. In den Bedingungen sind Reparatur oder gleichwertiger Ersatz im Schadensfall festgeschrieben. "Die machen keine Schnörkel", sagt Sittig. "Das ist fair."

Wer online einkauft, hat ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Er kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden und bekommt sein Geld zurück. Doch was passiert mit der Geräteversicherung, wenn man das dazugehörige Gerät zurückgibt? Es sei unklar, ob damit auch automatisch der Versicherungsvertrag ungültig werde, sagt Sittig.

Er empfiehlt daher, beim Versicherungsvertrag ebenfalls vom Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. "Bei einem Versicherungsgeschäft habe ich auch immer ein Widerrufsrecht", erklärt Sittig. Das gelte ebenfalls zwei Wochen nach Abschluss.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Beitragsempfehlungen

Gesundheit und MedizinAnzeige
Hüft- und Knieschmerzen müssen nicht sein.  | Foto: AdobeStock_197992483

Infoabend für Patienten
Schluss mit Hüft- und Knieschmerzen!

Leiden Sie unter Hüftschmerzen, die Ihr Leben dauerhaft beeinträchtigen? Oder schmerzt das Knie bei jedem Schritt? Dann lassen Sie sich nicht länger quälen! Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend ein, bei dem Sie die neuesten Wege zur Befreiung von Hüft- und Knieschmerzen entdecken können, ohne sich vor dem Eingriff fürchten zu müssen. Unser renommierter Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Leiter des Caritas Hüftzentrums, Tariq Qodceiah, wird Sie durch die modernsten Methoden...

  • Westend
  • 26.03.24
  • 228× gelesen
Jobs und KarriereAnzeige
Foto: VEAN TATTOO
4 Bilder

Tattoo-Kurse
Ausbildung für Topberuf des letzten Jahrzehnts

Eine Frage, die immer aktuell ist, auch wenn man schon vor langer Zeit erwachsen ist. Sehr oft entscheiden wir uns aufgrund des sozialen Drucks für einen Beruf. Wie oft haben Sie sich gefragt, was aus Ihnen geworden wäre, wenn Sie auf sich selbst gehört hätten? VEAN TATTOO hat diese wichtige Frage vor zwölf Jahren ehrlich für sich selbst beantwortet und reicht daher ohne Zweifel allen, die über ihren ersten oder neuen Beruf nachdenken, eine helfende Hand. Es liegt an Ihnen, zu entscheiden,...

  • Mitte
  • 25.03.24
  • 414× gelesen
Gesundheit und MedizinAnzeige
Seinen Füßen sollte man sehr viel Aufmerksamket schenken.

Infos für Patienten
Thema: „Rund um den ganzen Fuß"

Haben Sie Ihren Füßen jemals gebührende Aufmerksamkeit geschenkt? Oft vernachlässigen wir sie, solange sie funktionieren und schmerzfrei sind. Doch wenn Probleme auftreten, wird uns die Bedeutung dieses komplexen Körperteils schlagartig bewusst. Unsere zertifizierten Fußchirurgen geben Ihnen einen tiefen Einblick in die Anatomie des Fußes und beschäftigen sich gezielt mit Problemen wie Fehlstellungen und Verletzungen mit innovativen Lösungsansätzen für diese häufig auftretenden Probleme....

  • Pankow
  • 06.03.24
  • 1.379× gelesen
Gesundheit und MedizinAnzeige
Mit zunehmendem Alter stellen sich oft auch Fragen zur Sicherheit von Narkosen. Wir beantworten Ihre Fragen gern. | Foto: Volkmar Otto

Sicherheit während der OP
Wie sicher sind Narkosen im Alter?

Im Laufe unseres Lebens steigt die Wahrscheinlichkeit, dass wir eine Operation benötigen. Doch mit zunehmendem Alter stellen sich oft auch Fragen zur Sicherheit von Narkosen. Zum Beispiel können Herz-Kreislauf-Erkrankungen, schwere Lungenkrankheiten oder Demenz die Narkoseverträglichkeit beeinflussen. Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Fragen und Bedenken mit uns zu teilen. Unser Ziel ist es, Ihnen die Angst vor der Narkose zu nehmen und Ihnen ein Verständnis dafür zu vermitteln, wie wir Ihre...

  • Reinickendorf
  • 13.03.24
  • 1.207× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.