Individuelle Absprache mit Bestattungsinstitut

In einem Vorsorgevertrag kann für die Bestattung alles schon zu Lebzeiten geregelt werden. | Foto: PIXELIO
  • In einem Vorsorgevertrag kann für die Bestattung alles schon zu Lebzeiten geregelt werden.
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Wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, sind viele Dinge zu erledigen. Dann ist kaum Zeit, Preise und Leistungen einzelner Bestatter zu vergleichen. Ein gutes Mittel zum Schutz davor, dass Bestatter die psychisch angespannte Situation der Hinterbliebenen ausnutzen, ist der zu Lebzeiten abgeschlossene Bestattungs-Vorsorgevertrag.

Vor Abschluss eines Vorsorgevertrages können ganz in Ruhe Angebote von Bestattungsunternehmen eingeholt und verglichen werden. Zu empfehlen ist, den Vertrag nicht gleich zu unterschreiben, sondern mit nach Hause zu nehmen und mit den Kindern oder anderen Angehörigen zu besprechen. Eine Bestattungsvorsorge eignet sich vor allem für jene, die

  • ihrem Ehepartner, ihren Angehörigen oder Kindern die Entscheidung und finanzielle Belastung nicht zumuten wollen,
  • ihre Bestattung nach eigenen Wünschen und Vorstellungen ausgerichtet wissen möchten,
  • ihre Vorsorge als letztwillige Verfügung mit testamentarischem Charakter sehen und durchgeführt wissen wollen,
  • keine Angehörigen haben, die sich um all das kümmern können, aber in Würde bestattet werden möchten.

Zwischen Kunden und dem jeweiligen Bestattungsinstitut wird individuell besprochen, wie die Bestattungsvorsorge erfolgt. Das Erlebnis mündet dann in einem Bestattungs-Vorsorgevertrag. Auch Angehörige oder ein amtlich eingesetzter Betreuer können so einen Vertrag mit einem Bestatter abschließen. In dem Vertrag wird Form und Ablauf der Bestattung, die Art des Sarges, der Ort der Grabstelle, Wünsche für Blumen, Musik, Grabrede, Bibelspruch und andere Einzelheiten schon zu Lebzeiten festgelegt. So wird beispielsweise auch bestimmt, wer im Todesfall die Angelegenheit mit dem Bestattungsinstitut regeln soll. Hat man sich über die Einzelheiten und die Kosten der Bestattung geeinigt, kann die Vertragssumme (Gesamtkosten der Bestattung) sofort entrichtet werden. Eine Reihe von Bestattungsunternehmen haben dazu bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG (eine Einrichtung der Berufsorganisation) ein verzinstes Sperrkonto auf den Namen des Kunden eingerichtet. Der jährlich zugesandte Kontoauszug gibt Auskunft über den aktuellen Kontostand mit den bislang aufgelaufenen Zinsen. Wer den erforderlichen Betrag nicht verfügbar hat, kann in monatlichen Raten die Einzahlung auf das Sperrkonto vornehmen. Tritt der Tod jedoch ein, bevor der Gesamtbetrag angespart wurde, klafft eine Lücke, die von den Hinterbliebenen geschlossen werden muss.

Ein weiterer Vorteil dieser Vorsorgeform ist, dass das eingezahlte Geld treuhänderisch verwaltet wird und damit für den einzahlenden Treugeber auch für die Fälle der Insolvenz oder sonstiger Betriebsbeendigung des Bestatters sicher angelegt ist.

Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist eine weitere Möglichkeit, den Vertrag finanziell abzusichern. Hierbei handelt es sich um eine Form der Kapitallebensversicherung mit einer Versicherungssumme bis zu 12 500 Euro. Es werden verschiedene Versicherungssummen angeboten, die auf die jeweilige konkrete Situation zugeschnitten sind. Vor Vertragsunterzeichnung sollte der Angebotsvergleich stehen. Das gilt nicht nur für die Sterbegeldversicherung, sondern auch für den Bestattungsvorsorge-Vertrag. Denn auch zwischen den einzelnen Unternehmen gibt es zum Teil große Preisunterschiede. Hinzu kommt, dass nicht jedes Bestattungsinstitut die Leistungen bietet, die vielleicht gerade gewünscht werden.

Weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.bestatter.de.
Ingrid Laue / rid
Autor:

Ingrid Laue aus Lichtenberg

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