Inkasso nur mit Zulassung
Inkassounternehmen müssen registriert sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Sie benötigen eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichtes. Ob das für ein Inkassobüro zutrifft, können Verbraucher im Rechtsdienstleistungsregister nachprüfen. Derzeit sind in Deutschland den Angaben zufolge etwa 750 Inkassounternehmen registriert. Informationen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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