Kosten für den Kücheneinbau
Werden Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Möbeln im Haushalt des Steuerzahlers erbracht sind sie steuerlich zu berücksichtigen. Bei diesem im Rahmen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen anzusetzenden Betrag handelt es sich hauptsächlich um Montageleistungen zum Auf- bzw. Einbau der Möbel. Diese müssen auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Abzugsfähig sind hierbei die Montagekosten einschließlich der Umsatzsteuer (Urteil des Finanzgerichts München vom 24. Oktober 2011, Az.: 7 K 2544/09).
Ingrid Laue / rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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