Kreditkarte im Berufsalltag
Wer seine Kreditkarte beruflich und privat nutzt, kann den Anteil der beruflichen Nutzung (zum Beispiel für Dienstfahrten, Geschäftsessen) als Werbungskosten geltend machen. Darauf macht Anita Käding vom Bund der Steuerzahler aufmerksam. Es muss die gesamte Kreditkartengebühr entsprechend dem Anteil der beruflichen Zahlungen zum Gesamtumsatz aufgeteilt werden. Der Anteil der Kosten, der auf die beruflichen Zahlungen entfällt, ist absetzbar. Wird die Kreditkarte ausschließlich beruflich genutzt, sind die Gebühren für die Kreditkarte in voller Höhe abzugsfähig.
Ingrid Laue / rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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