Notiz im Hotel reicht aus: Veranstalter kündigt wegen Reisewarnung
Im Fall einer Reisewarnung reicht es, wenn der Reiseveranstalter den Vertrag mit dem Kunden kündigt und eine Notiz darüber in dessen Hotel hinterlegt.
Zur Kündigung ist er berechtigt, weil es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 150/14), so die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
In dem verhandelten Fall ging es um die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für einen Teil Ägyptens im Februar 2014. Der Veranstalter kündigte den Vertrag der zwei Klägerinnen und hinterließ im Hotel einen Nachweis. Diesen nahmen die zwei Frauen nicht zur Kenntnis, weil sie sich nicht im gebuchten Hotel aufhielten. So verpassten sie den früheren Rückflug und mussten auf eigene Faust zurückfliegen. Wie das Landgericht entschied, steht den Klägerinnen weder ein Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit noch Schadenersatz für die aufgewendeten Flugkosten zu. Der Veranstalter habe nicht annehmen können, dass sich die Frauen gar nicht in dem gebuchten Hotel aufhielten. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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