Regelungen für Handgepäck im Flieger
Auf Flügen werden sie im Handgepäck deshalb genau wie Wasser-, Shampoo- oder Parfümflaschen behandelt: Sie gehören in einen wieder verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel. Auch viele Kosmetika, die nicht auf den ersten Blick flüssig aussehen, etwa Zahnpasta oder dicke Fettcreme, Gel oder Rasierschaum, fallen unter die Flüssigkeitsregelung, sagt Hauke Blohm von der Bundespolizei.Flüssigkeiten dürften nur in begrenzter Menge mit ins Handgepäck, weil sie sich leicht gegen gefährliche Substanzen austauschen ließen, mit denen man Sprengstoff herstellen könne, erklärt Blohm. Zwar könne Sprengstoff auch in kleinen Dosen Verletzungen oder Beschädigungen bewirken. Ab einer bestimmten Menge kann er laut Blohm aber einen verheerenden Schaden anrichten. Die Plastiktüte mit den Fläschchen und Tiegeln darf daher ein Fassungsvermögen von einem Liter nicht überschreiten, und sie muss auch tatsächlich geschlossen werden. Herausragen dürfe nichts. Mehrere Beutel seien nicht erlaubt.
Im Beutel dürfen keine Behälter sein, in die mehr als 100 Milliliter passen - selbst dann nicht, wenn sie schon fast leer sind. Diese Regeln gelten laut Blohm für alle Flüge, die von Flughäfen innerhalb der EU abgehen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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