Riester-Erben müssen zahlen
Erben müssen die staatlichen Zulagen aus ererbten Riestervermögen in der Regel zurückzahlen. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, gehen zwar alle Ansprüche aus dem Riester-Vertrag auf die Erben über - jedoch nicht die Förderung. Es gibt aber eine Ausnahme. Eheleute dürfen sich gegenseitig Vermögen aus einem Riester-Vertrag inklusive der staatlichen Förderung vererben. Die Voraussetzung: Die Ehe hat bis zum Tod des Partners bestanden, und der hinterbliebene Partner verwendet das angesparte Geld ebenfalls für die Altersvorsorge.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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