Steuerpflichtige Erlöse vom Dach
Eine Solaranlage ist gut für das Klima. Hausbesitzer werden allerdings steuerlich zum Unternehmer, wenn sie den Strom ihrer Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeisen. Das heißt: Die Einnahmen aus der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz sind einkommensteuerpflichtig, wie die Bundessteuerberaterkammer erklärt. Allerdings könnten die Ausgaben, die durch den Betrieb der Anlage entstehen, als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dazu zählten etwa die laufenden Betriebskosten, sowie die Kosten für Wartung, Reparatur, Finanzierung und Versicherung.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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