Verträge gelten auch ohne Prämie
Bei Handytarifen sind etwa Einkaufsgutscheine oder technische Geräte als Dreingabe verbreitet. Bei unseriösen Anbietern können Kunden hier aber das Nachsehen haben, warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Denn der abgeschlossene Vertrag gelte auch dann, wenn der Vermittler die Prämie nicht herausrückt. Auch gekündigt werden können die ungewollten Verträge dann in der Regel erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit. Bei Mobilfunkverträgen sind das meistens zwei Jahre. Verbraucher sollten das Angebot der Vermittler daher genau prüfen.
Das gilt auch für die Prämien, bei denen manche Anbieter im Kleingedruckten Fallstricke verstecken: So werden für sperrige Gegenstände zum Beispiel plötzlich absurd hohe Versandkosten fällig, in manchen Fällen ist der angegebene Wert der Prämien viel zu hoch. Anderswo gibt es die Prämien erst, wenn Verbraucher dem vermittelten Tarif oder Vertrag eine gewisse Zeit treubleiben.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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