Wegeunfall als Werbungskosten
Steuerzahler können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten, die auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder auf Dienstreisen entstanden sind, steuerlich absetzen. Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, den Verursacher des Unfalls oder die Versicherung ersetzt werden, können die entstanden Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. "Steuerlich absetzbar sind auch Schadenersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung nicht zu gefährden", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Auch eine Wertminderung könne steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird. "Dem Finanzamt gegenüber ist der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt zu begründen und belegmäßig nachzuweisen", so Anita Käding.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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