Worauf es bei Giro- und Kreditkarte ankommt

Viele Verbraucher zücken beim Einkaufen gerne die Karte - allerdings sollten sie äußerst sorgsam mit dem Plastikgeld umgehen. | Foto: Jens Schierenbeck/dpa/mag
  • Viele Verbraucher zücken beim Einkaufen gerne die Karte - allerdings sollten sie äußerst sorgsam mit dem Plastikgeld umgehen.
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Für die meisten Kunden gehören die Karten dazu. Denn zu einem Girokonto gibt es in der Regel auch eine Girokarte, mit der man Geld abheben und bezahlen kann. Zudem haben viele eine Kreditkarte. Doch beim Einsatz sollten Verbraucher aufpassen.

Dem Einsatz der Karten sind theoretisch keine Grenzen gesetzt. "Generell kann jeder Betrag mit Karte bezahlt werden", erklärt Sylvia Schönke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Viele Händler verlangen aber einen Mindestbetrag."Bei Beträgen ab 20 Euro müssen die Kunden aus Sicherheitsgründen ihre PIN im Kopf haben oder sich mit ihrer Unterschrift ausweisen. "Die Geheimnummer wird beim Electronic-Cash-Verfahren der Deutschen Kreditwirtschaft, eine Unterschrift bei den Lastschriftverfahren des Handels gefordert", erklärt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. "Bei ersterem findet nach Eingabe der PIN eine Online-Anfrage an die Bank statt, die Deckung des Kontos wird geprüft." Beim Lastschriftverfahren hingegen gibt der Kunde die Einwilligung, dass der Rechnungsbetrag vom Konto abgebucht werden darf.

Doch trotz PIN oder Unterschrift - vollkommen sicher sind die Karten nicht. Immer wieder versuchten Kriminelle an die geheimen Daten zu gelangen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei den als Skimming bezeichneten Straftaten werden oft Geldautomaten in den Bankfilialen manipuliert. Die Betroffenen bemerken den Betrug vielfach erst, wenn das Konto schon leergeräumt ist.

Doch Kunden können sich schützen, denn manchmal genügt schon ein genauer Blick auf das Gerät. Sei am Karteneinzug ein wackliger Vorbau angebracht, sollten Kunden am besten einen Bankmitarbeiter informieren, empfehlen die Verbraucherschützer. Bei der Eingabe der PIN sollte zudem die Tastatur mit der Hand verdeckt werden. So könnten die Daten weder von einer anderen Person noch von einer heimlich installierten Kamera abgefangen werden.

Kunden sollten außerdem regelmäßig einen Blick auf ihre Kontoauszüge werfen. "Nicht plausible Umsätze sollten sie umgehend bei ihrer Bank reklamieren", empfiehlt Tanja Beller. "Lastschriften lassen sich in der Regel bis zu sechs Wochen nach Rechnungs- oder Quartalsabschluss zurückgeben." Kommt es zu einem Schaden, richtet sich die Haftungshöhe nach den zwischen dem Karteninhaber und der Bank vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei einem Verlust sollten Kunden ihre Karte sofort sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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