VERKEHRSRECHT
Neue Regeln und höhere Strafen: Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft

Autofahrer müssen ab sofort bei der Vorbeifahrt an Radfahrern innerörtlich einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten 2,0 Meter. | Foto: www.pd-f.de/Luka Gorjup
  • Autofahrer müssen ab sofort bei der Vorbeifahrt an Radfahrern innerörtlich einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten 2,0 Meter.
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Die im Februar 2020 beschlossenen neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und höhere Bußgelder für Verkehrsverstöße gelten seit 28. April. Darauf weist der ADAC hin. Die Neuregelungen sollen auch für mehr Sicherheit im Radverkehr sorgen.

Für das Überholen auf der Fahrbahn schreibt das Gesetz Autofahrern nunmehr einen Abstand zu Radfahrern oder E-Scootern von mindestens 1,50 Meter innerorts vor. Außerorts sind mindestens zwei Meter vorgeschrieben. Zur Vermeidung von schweren Unfällen dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts dort, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Temposünder müssen deutlich früher mit einem Fahrverbot rechnen. Ein Monat Fahrverbot wird innerorts bereits bei einer Überschreitung von 21 km/h verhängt. Außerorts greift das Fahrverbot von einem Monat ab einer Überschreitung von 26 km/h.

Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet statt 35 künftig 55 Euro. Neu ist der Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos. Dafür wird ein Verwarngeld von 55 Euro fällig. Das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve wird zukünftig statt mit 15 Euro mit 35 Euro geahndet. Für allgemeine Halt- oder Parkverstöße werden die Bußgelder von bis zu 15 Euro auf bis zu 25 Euro angehoben.

Teurer wird außerdem das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen, ebenso für das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verstöße werden die Geldbußen von ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, droht ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Für das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse sowie das Nichtbilden einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern auch ein Monat Fahrverbot. Zusätzlich werden bei diesen Verstößen zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. RR

Die Details hat der ADAC auf https://bwurl.de/14od zusammengefasst.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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