Wassersportler lehnen Naturschutzkonzept für den Müggelsee ab
Rahnsdorf. Der Müggelsee ist mit 740 Hektar das größte Gewässer Berlins. Nun ist er auch zum größten Zankapfel zwischen Wassersportlern und Naturschützern geworden.
Seit Jahren läuft bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz ein Unterschutzstellungsverfahren. Große Teile des Gewässers sollen Naturschutzgebiet werden. Damit drohen Einschränkungen für den Wassersport. So müsste für motorisierte Begleitboote bei Segelregatten eine Sondergenehmigung beantragt werden, in Teilen des Sees könnte nicht einmal mehr gebadet werden.
Nachdem es 2015 bei der Vorstellung des Unterschutzstellungsverfahrens zu Bürgerprotesten gekommen war, hatte die Senatsverwaltung eingelenkt. Als Betroffene, darunter neben Wassersportlern auch Anlieger, die aktuellen Dokumente nun einsehen konnten, war davon nicht mehr viel zu sehen. Der Bezirkssportbund als Vertreter der Sportvereine brachte daraufhin im Internet eine Petition gegen die strengen Richtlinien für den Sport auf dem Müggelsee ein, auch Bürgermeister Oliver Igel intervenierte beim zuständigen Senator Andreas Geisel (beide SPD). Dann gab es eine überraschende Wende. Die für den 9. November im Köpenicker Rathaus geplante Veranstaltung zur Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde wenige Stunden vor Beginn durch persönliche Intervention von Senator Andreas Geisel abgesagt. Jetzt ruht das Verfahren erst einmal. „Es gab da auf beiden Seiten ganz offensichtliche Missverständnisse über die grundsätzliche Frage, was trotz Naturschutz auf dem Müggelsee erlaubt sein wird und was nicht. Für uns ist vollkommen klar, wir stehen nach wie vor zu unserer Aussage, dass der Müggelsee auch in Zukunft allen offen stehen wird, die dort schwimmen, segeln, rudern, Boot fahren oder angeln wollen. Freizeit- und Vereinssport wird weiterhin möglich sein“, erklärt Martin Pallgen, Pressesprecher von Senator Geisel auf Nachfrage.
Jetzt wurde in der Senatsverwaltung erst einmal angeordnet, die komplexen und für den Laien kaum verständlichen Verordnungen noch einmal zu überprüfen. Das Unterschutzstellungsverfahren wird vermutlich erst 2017 weitergeführt. RD
Autor:Ralf Drescher aus Lichtenberg |
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