Auch Obdachlose dürfen wählen Anträge liegen ab 15. April aus
Was viele nicht wissen: Auch Menschen ohne festen Wohnsitz können an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Sie müssen dafür aber bis spätestens 3. Mai einen Antrag im Rathaus, Karl-Marx-Straße 83, stellen.
Im Briefwahllokal im 1. Stock (Raum A119) ist es ab Montag, 15. April, möglich, sich in das Melderegister aufnehmen zu lassen. Das Antragsformular liegt dort, an der Info-Theke, bei der Sozialen Wohnhilfe, im Jobcenter und in allen Bürgerämtern aus. Mit diesem Antrag erklären die Obdachlosen, dass sie zur Wahl zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind und bisher in keinem Melderegister verzeichnet sind.
Das Briefwahllokal ist zu folgenden Zeiten für Bürger geöffnet: montags von 8 bis 15 Uhr, Dienstags und donnerstags von 11 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Weitere Informationen rund um die Wahl sind zu finden unter https://bwurl.de/14aa. Fragen werden beantwortet unter 902 39 13 05 oder unter bezirkswahlamt@bezirksamt-neukoelln.de.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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