Etliche Verstöße zwischen Weihnachten und Neujahr
Diese Statistik enthalte aber noch nicht die Verstöße, die bei einer Schwerpunktaktion des Ordnungsamtes zwischen Weihnachten und Neujahr 2013 festgestellt worden seien, teilte Bürgermeister Heinz Buschkowski (SPD) in der Antwort auf die Große Anfrage der Piratenpartei in der jüngsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung mit.
Im genannten Zeitraum wurden 42 Läden überprüft. Alle hätten gegen geltendes Gesetz verstoßen, stellte Buschkowski fest. Der Neuköllner Rathauschef vermutet, dass die Gewerbetreibenden die Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes selbst nicht genau kennen. Auch Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes und der Gewerbeordnung seien nicht eingehalten worden.
Als Negativ-Beispiel führte der Bezirksbürgermeister ein "Mischgewerbe" an, also einen Einzelhandel plus Gaststätte. Der hatte neben Waren des täglichen Bedarfs auch Alkohol angeboten beziehungsweise ausgeschenkt und dazu noch unerlaubt Geldspielgeräte aufgestellt.
Zu den beliebten Spätverkaufsstellen, den "Spätis", stellte Heinz Buschkowski klar: Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht offen haben. Das sei nur Läden erlaubt, die touristischen Bedarf anbieten, und auch sie dürfen nur von 13 bis 20 Uhr öffnen. Geschäfte, die ausschließlich Blumen, andere Pflanzen, Zeitungen, Zeitschriften, Brötchen, Milch und Milcherzeugnisse im Sortiment haben, dürfen sonn- und feiertags von 7 bis 16 Uhr öffnen und an Werktagen sowieso, dann aber auch keine weiteren Waren im Angebot haben.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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