Gesundheitsstadtrat will Angestellte zu Impfungen verpflichten dürfen

Der gelbe Ausweis gibt Auskunft über den Impfstatus. Foto: BaNkn | Foto: BaNkn
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Sind alle Mitarbeiter im Gesundheitsamt geimpft oder geht von ihnen eine Ansteckungsgefahr aus? Das wollte Gesundheitsstadtrat Falko Liecke (CDU) wissen und machte eine Umfrage. Jetzt gibt er Entwarnung.

Hintergrund der Aktion ist eine Gesetzeslücke. Das deutschlandweit geltende „Infektionsschutzgesetz“ sieht nämlich vor, dass alle Mitarbeiter in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken und anderen humanmedizinischen Heilberufen nach ihrem Impfstatus gefragt werden dürfen. Das gilt aber nicht für die Angestellten in den Gesundheitsämtern. Sie dürfen auch nicht zu Impfungen verpflichtet werden. Falko Liecke fordert nun, das Gesetz zu ändern.

Der Stadtrat hat inzwischen eine Umfrage in seinem Amt gemacht, die Teilnahme war freiwillig. Das Ergebnis: Von 69 Mitarbeitern haben nur zwei keine Impfung gegen Masern, Röteln oder Mumps. Fünf weitere konnten zudem keinen Schutz gegen Hepatitis A vorweisen. „Unsere Fachkräfte im Gesundheitsamt wissen um ihre Verantwortung. Die Impfbereitschaft ist hoch. Jährliche kostenfreie Beratungen und kostenlose Impfangebote tragen dazu bei, dass die Verbreitung von schweren Krankheiten durch unser Personal ausgeschlossen werden kann“, sagt Liecke.

Auch die ungeimpften Kräfte seien kein Risiko für die Bevölkerung. Sobald der Verdacht einer übertragbaren Krankheit bestehe, würden ausschließlich geimpfte Fachkräfte im Gefahrengebiet eingesetzt. „Insofern ist ein nicht vorhandener Schutz eine Herausforderung in der Personalplanung, aber in keinem Fall eine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung“, so Liecke.

Dennoch müsse das Infektionsschutzgesetz angepasst werden. Die Bundesregierung sieht offenbar keinen Handlungsbedarf. Auf eine Anfrage einer Linken-Abgeordneten teilte Annette Widmann-Mauz, Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, kürzlich mit, auch in Gesundheitsämtern dürfe der Impfstatus der Angestellten erfragt werden. Das sieht Liecke anders: „Im betreffenden Paragrafen werden die Gesundheitsämter eben nicht genannt. Deshalb gibt es keine Grundlage für die Erhebung personenbezogener Daten.“ Derzeit prüfe das bezirkliche Rechtsamt die Angelegenheit.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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