„Für eine Entwarnung zu früh“: Protest gegen Mieterhöhungen

Die Mieter am Maybachufer und in der Manitiusstraße haben Sorge, ihre Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können. | Foto: Gilbert Bachour
  • Die Mieter am Maybachufer und in der Manitiusstraße haben Sorge, ihre Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können.
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Nachdem 99 Parteien am Maybachufer 40–42 und der Manitiusstraße 17–19 gegen enorme Mieterhöhungen für ihre Sozialwohnungen protestiert haben, ist nun eine vorläufige Lösung gefunden. Die betrifft allerdings nur diejenigen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben.

Wie berichtet, hat die Eigentümerin, die Maybachufer GmbH & Co. KG, die Quadratmeterkaltmiete in den sechs Häusern zum 1. Dezember von im Schnitt 7,43 Euro auf 9,82 Euro gesteigert. Sie begründet die Erhöhung mit Zinskosten auf bereits abgezahlte Kredite, die sie auf die Mieter umlegen will. Das ist bei Sozialwohnungen im Grundsatz auch möglich. Weil die Sozialbindung am 1. Januar 2018 endet, hat die Eigentümerin die letzte Gelegenheit für die Mietsteigerung genutzt.

Die Investitionsbank Berlin (IBB), Mietpreisprüfungsstelle für den sozialen Wohnungsbau, hält die Erhöhung in diesem Fall allerdings nicht für rechtens. Nicht nur das: Seit einiger Zeit liegt sie mit der Eigentümerin im Rechtsstreit, weil sie schon die vorherige Miete von 7,43 Euro für zu hoch befindet. Doch viele Bewohner können es sich nicht leisten, den Ausgang der juristischen Auseinandersetzung abzuwarten und haben Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) um Hilfe gebeten.

Die hat daraufhin eine Vorlage in den Senat eingebracht, die am 12. Dezember beraten wurde. Vorgesehen war, Menschen mit WBS-Anspruch vorläufig einen Mietzuschuss zu gewähren. Doch inzwischen hat sich etwas bewegt: Die Eigentümerin sicherte zu, WBS-Berechtigten die angekündigten Mieterhöhungen bis zum Ende des Verwaltungsgerichtsverfahrens, längstens aber bis zum Ende 2018, zu stunden. Falls die IBB vor Gericht unterliegen sollte und die Bewohner die erhöhte Miete nachzahlen müssen, will wieder die Senatsverwaltung einspringen. Wirklich beruhigen kann das die Betroffenen nicht: Sie wären zwar mietschuldenfrei, könnten sich aber die Wohnung fortan nicht mehr leisten. Ganz abgesehen von jenen, die keinen Anspruch auf einen WBS haben und die hohe Miete auf jeden Fall erst einmal zahlen müssen.

Katrin Lompscher begrüßt die „kurzfristig erzielte erste Einigung“ und bedankt sich bei den Mietern für ihr Engagement, das für großen öffentlichen Druck gesorgt hat. „Für eine Entwarnung ist es jedoch zu früh. Denn erst eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den alten sozialen Wohnungsbau wird dauerhaft sicherstellen, dass solche Fälle in Wohnungen mit Sozialbindung künftig nicht mehr vorkommen“, sagt sie.

Die Mieterinitiative „Mani & May“ ist davon überzeugt, dass schnelles Handeln möglich ist. Die Senatorin könne nämlich eine Rechtsverordnung erlassen, die es Eigentümern im sozialen Wohnungsbau generell verbiete, „fiktive Kosten“, also die Zinsen für schon getilgte Kredite, auf Mieten umzulegen. Und es gibt einen prominenten Mitstreiter: Martin Schwab, Rechtsprofessor an der Universität Bielefeld und 2015 Mitglied der „Expertengruppe zur Reform des sozialen Wohnungsbaus in Berlin“. Er hat bereits einen Entwurf für eine entsprechende Rechtsverordnung gemacht, der seit wenigen Tagen Sebastian Scheel, dem Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vorliegt. Scheel bedankte sich, sagte aber: „Eine Beschlussfassung innerhalb weniger Tage vor dem Hintergrund der Herstellung einer rechtssicheren Lösung ist nicht zu erwarten.“ Der Entwurf werde allerdings derzeit von der Senatsverwaltung geprüft.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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