Sozialstadtrat vereinfacht Verfahren für Geringverdiener
Neukölln. Damit auch Kinder und Jugendliche an Aktivitäten in Freizeit, Kultur und Bildung teilnehmen können, deren Eltern ein geringes Einkommen haben, gibt es Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt (BuT). In Neukölln werden diese jedoch nur selten in Anspruch genommen.
Zuschüsse aus dem BuT gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Geburtstag. Gefördert werden unter anderem Klassen- und Kitafahrten, Tagesausflüge, gemeinsames Mittagessen, Sport, Kultur und Freizeit, Lernförderung oder persönlicher Schulbedarf.
Viele Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf diese Leistungen. Die Auswertung einer wissenschaftlichen Studie zur Nutzung des BuT, an der das Amt für Soziales Neukölln teilnahm, ergab jedoch laut Sozialstadtrat Bernd Szczepanski (Bündnis 90/Die Grüne): „Viele Eltern im Sozialhilfebezug beantragen die ihnen zustehenden Unterstützungsleistungen für ihre Kinder nicht, weil sie das komplizierte Verfahren nicht bewältigen oder die Formulare nicht verstehen.“
In der Folge hat sich Szczepanski nun für ein vereinfachtes Verfahren entschieden. Antragsteller in Neukölln müssen künftig lediglich eine aktuelle Kita- oder Schulbescheinigung beim Amt für Soziales vorlegen. Die BuT-Pässe werden dann ohne gesonderten Bescheid ausgestellt. Das Ausfüllen eines separaten Antrages ist in der Regel - mit einigen Ausnahmen, wie mehrtägigen Fahrten oder Kursgebühren - nicht mehr notwendig. Szczepanski: „Ich hoffe, dass dieses Beispiel auch in anderen Bezirken Nachahmer findet.“ SB
Autor:Sylvia Baumeister aus Neukölln |
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